Änderung der Nutzung von Frequenzen für Funkmikrofone:
Welche Frequenzen sind betroffen?
- Der Bereich 790 – 862 MHz ist in Zukunft für mobile Internetzugänge (drahtloses DSL) vorgesehen. Dafür wird derzeit an „LTE“, einer Nachfolgegeneration des Mobilfunkstandards UMTS gearbeitet (LTE = Long Term Evolution).
- Das LTE-Netz wird ab 2010, startend in ländlichen Gebieten, schrittweise ausgebaut und spätestens 2016 flächendeckend eingesetzt. In den Regionen, in denen LTE aktiv ist, ist der Betrieb von drahtlosen Mikrofonen wenn, dann nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Stichtag 31.12.2015
- Bis zum 31. 12. 2015 ist ein anmeldefreier Betrieb von Funkmikrofonen in den Bereichen 790 - 814 MHz und 838 – 865 MHz wie bisher möglich. In ländlichen Gebieten können diese Bereiche jedoch gestört sein, je nachdem wie weit der Ausbau von LTE fortgeschritten ist.
- Ab 2016 können Frequenzen im Bereich 790 – 862 MHz weiterhin per Einzelzuteilung beantragt und benutzt werden, natürlich in Abhängigkeit der Verfügbarkeit der Frequenzen. Diese Einzelzuteilung ist kostenpflichtig. Anmeldung und Kosten entnehmen Sie dem nachfolgenden Beispiel einer Einzelzuteilung.
Entscheidungshilfen für die Auswahl von Shure Funkmikrofonen
Shure bietet alle Drahtlos-Systeme in verschiedenen Frequenzversionen, beispielsweise T10 oder R10 an. Hinter dem Frequenzkürzel verbirgt sich der Frequenzbereich, der bei diesem Gerät einstellbar ist. Der Bereich T10 zum Beispiel entspricht dem Bereich 855 – 865 MHz. Oft wird eine Frequenzversion als Frequenzband bezeichnet.
In der Tabelle lässt sich ablesen, welche Geräte in welcher Frequenzvariante für den
„neuen“ Frequenzbereich (unterhalb 790 MHz) geeignet sind.

Was passiert mit dem europaweit harmonisierten Frequenzbereich 863 – 865 MHz?
- Hier ändert sich nichts. Auch nach 2016 kann dieser Bereich anmeldefrei genutzt werden. Dieser Bereich ist besonders empfehlenswert für Anwender die nur wenige Funksysteme betreiben wollen.
Auf welche Frequenzen kann man in Zukunft ausweichen und fallen dabei Kosten an?
- Ab sofort können Funkmikrofone im Bereich 710 – 790 MHz betrieben werden, allerdings nur nach Anmeldung. Die Anmeldung kostet einmalig 130 Euro, egal wie viele Funksysteme beantragt werden. Die Anzahl der zugeteilten Frequenzen richtet sich nach der Anwendung und dem Einsatzgebiet (regional bzw. bundesweit). Zusätzlich wird pro Sender eine Jahresgebühr von ca. 10,- € erhoben. DVB-T vor Ort muss berücksichtigt werden.
- Beispiel Kosten Einzelzuteilung: Kauf von zwei PGX Funkmikrofonen Version P6 im Frequenzbereich 710 – 726 MHz im März 2010:
- Kosten: Anmeldung 130,- €
- Jahresgebühr für zwei Sender ca. 20,- €
- Gesamt ca. 150,- €
Während der Entwicklung der VVnömL wurde mit der BNetzA besprochen, dass deutschlandweit tätige Firmen / Nutzer alle Frequenzen zugeteilt bekommen, welche die benutzte drahtlose Mikrofonanlage kann. Hintergrund: Der Nutzer muss sich je nach Einsatzgebiet schnell an die Frequenz Situation anpassen können und benötigt deshalb freie Auswahl. Im Moment gibt es Probleme in der Umsetzung dieser Absprache, d.h. wir sind in der Diskussion mit der BNetzA.
Wo melde ich an?
- Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur.
- Nach der ordnungsgemäßen Anmeldung erhält man von der Bundesnetzagentur eine schriftliche Bestätigung. Die Jahresgebühren für die folgenden Nutzungsjahre werden ebenfalls von der Bundesnetzagentur erhoben.
Was mache ich wenn ich im Laufe des Jahres zeitversetzt mehrere Funksysteme kaufe?
- Wenn Sie innerhalb eines Jahres weitere Funksysteme kaufen, können Sie einen Änderungsantrag ihrer bestehenden Anmeldung bei der Bundesnetzagentur stellen. Dieser Änderungsantrag kostet die Hälfte der normalen Anmeldegebühr.
Gibt es die Möglichkeit von befristeten Einzelzuteilungen für Tourneen im Frequenzbereich unter 710 MHz?
- Für Tourneen ist es möglich, eine befristete Einzelzuteilung zu beantragen. Zugeteilt werden Frequenzen nach Bedarf im Bereich 470 – 865 MHz, allerdings nur die, die an den jeweiligen Orten verfügbar sind. Nach Ende der Tour erlischt die Zuteilung. Kosten: Einmalig 130,- € für den Antrag, plus die anteilige Jahresgebühr von ca. 10,- € pro Sender.
Wie verhält sich die Situation bei Festinstallationen?
- Für Festinstallation sind Frequenzen im Bereich von 470 – 865 MHz nach Absprache mit der Bundesnetzagentur nutzbar. Anmeldung und Kosten für diese Einzelzuteilung wie im obigen Beispiel beschrieben.
Gemeinnützige Einrichtungen
- Gemeinnützige Einrichtungen wie Schulen, Theater, Gemeindezentren..., sind von den Gebühren und Beiträgen nach § 8 VwKostG und § 2 FSBeitrV befreit! Ein entsprechender Fragebogen muss ggf. ausgefüllt werden.
Anwender/Nutzergruppen
Die unterschiedlichen Anwender von drahtlosen Mikrofonanlagen werden in Nutzergruppen eingeteilt. Diese Nutzergruppen sind nur gültig in den Frequenzbereichen 790 - 814 und 838 - 862 MHz.
- a & b: Öffentlich, rechtliche und private Rundfunkanstalten
- c: PA-Rental Firmen
- d: Musikgruppen, Discotheken
- e: Theater, Stadthallen etc.
Zu den jeweiligen Nutzergruppen gehören bestimmte Frequenzbereiche (TV-Kanäle) bzw. aus diesen Bereichen wiederum nur bestimmte Frequenzen (Subkanäle).
Alle Shure Drahtlos-Systeme, die keine schaltbaren Frequenzen haben (Performance Gear® Wireless, bzw. EUT) sind grundsätzlich auf eine Frequenz aus der Nutzergruppe d eingestellt. Alle vorprogrammierten Frequenzen der In-Ear-Monitoring Systeme PSM® 600 und PSM 400 sind ebenfalls Frequenzen aus der Nutzergruppe d.
Alle sonstigen Drahtlos-Systeme bieten mehrere Gruppen mit kompatiblen Frequenzen an, die meist alle Nutzergruppen berücksichtigen.